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Widerrufsbelehrung

Verbraucherrechte

Aktuelles zum Thema Widerrufsbelehrung und Verbraucherrecht!

Sicherlich war vielen Verbrauchern in der Vergangenheit nicht bewusst, dass sie mit einer Objektanfrage über ein Immobilienportal, per Telefon, Brief oder E-Mail einen Vertrag mit dem anbietenden Immobilienmakler geschlossen haben. Der Interessent beauftragt den Makler mit dem Nachweis über eine Immobilie die zur Vermietung oder zum Verkauf steht. Somit wird der Interessent „Auftraggeber“ und der Makler „Auftragnehmer“!

Daran hat sich nichts geändert. Aber seit dem 13. Juni 2014 ist jeder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar. Damit unterliegen Maklerverträge, die z. B. per E-Mail, Telefon oder Brief geschlossen wurden, dem Widerrufsrecht und bedürfen einer Widerrufsbelehrung.

Der Interessent hat aber die Möglichkeit den Makler zu beauftragen vor Ablauf der 14 tägigen Widerrufsfrist tätig zu werden um zeitnah das Exposé zu erhalten und ggf. einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Hierzu bieten wir unseren Kunden dieses Online-Formular an um die Umsetzung und Abläufe einfach zu halten.