Hausgeld

Hausgeld Ralf Schmitt Immobilien

Hausgeld – Sonderumlage – Betriebskosten

Wer eine Eigentumswohnung erwerben möchte, sollte sich im Vorfeld mit dem Thema Hausgeld auseinandersetzen. Gerne möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick verschaffen, welche Kosten im Hausgeld zusammengefasst sind. Natürlich können hier nicht alle Sonderfälle aufgeführt werden. Somit ist diese Auflistung als Beispiel zu betrachten!

Zunächst unterscheidet man zwischen umlage- und nicht umlagefähigen Kosten. Aus der Betriebskostenverordnung (Betr.KV) ergibt sich was auf den Mieter umgelegt werden kann. Insgesamt sind das z.Zt. 17 Kostenarten. Nicht umlagefähig sind z.B. Instandhaltungsrücklage und Hausverwalterkosten. Diese muss der Vermieter (Eigentümer) tragen. Abhängig von der Ausstattung der Immobilie, können folgende Betriebskosten unter dem Hausgeld zusammengefasst sein und bei Vermietung auf den Mieter als Nebenkosten umgelegt werden:

  • Wasserversorgungskosten und aller damit verbundenen Kosten inkl. Verbrauch
  • Entwässerungskosten
  • Heiz- und Warmwasserkosten inkl. aller damit verbundenen Kosten wie Energie- und Wartungskosten
  • Wartung und Energieverbrauch für Aufzugsanlagen
  • Müllbeseitigung und Straßenreinigung
  • Hausmeisterkosten, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger
  • Kosten für Beleuchtung des Gemeinschaftseigentums
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Anlagenkosten für TV- und Rundfunkempfang inkl. Wartung
  • Trockenräume und Waschkeller inkl. Betriebsstrom

Sonderfälle sind z.B. Gas-Etagenheizungen, Nachtspeicherheizung oder Warmwasseraufbereitung über Strom. In diesen Fällen rechnet der Eigentümer oder Mieter direkt mit dem Versorger ab. Diese Kosten werden dann nicht im Hausgeld aufgeführt!