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Was bedeutet Hausgeld und welche Kosten sind umlagefähig?

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Hausgeld – Sonderumlage – Betriebskosten

Wer eine Eigentumswohnung erwerben möchte, sollte sich im Vorfeld auch mit dem Thema Hausgeld auseinandersetzen. Gerne möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick verschaffen, welche Kosten im Hausgeld zusammengefasst sind. Natürlich können hier nicht alle Sonderfälle aufgeführt werden. Somit ist diese Auflistung als Beispiel zu betrachten!

Zunächst unterscheidet man zwischen umlage- und nicht umlagefähigen Kosten. Aus der Betriebskostenverordnung (Betr.KV) ergibt sich, was auf den Mieter umgelegt werden kann. Insgesamt sind das z. Zt. 17 Kostenarten. Nicht umlagefähig sind z. B. Instandhaltungsrücklage und Hausverwalterkosten. Diese muss der Vermieter (Eigentümer) tragen. Abhängig von der Ausstattung der Immobilie können folgende Betriebskosten unter dem Hausgeld zusammengefasst sein und bei Vermietung auf den Mieter als Nebenkosten umgelegt werden:

  • Wasserversorgungskosten und aller damit verbundenen Kosten inkl. Verbrauch
  • Entwässerungskosten
  • Heiz- und Warmwasserkosten inkl. aller damit verbundenen Kosten wie Energie- und Wartungskosten
  • Wartung und Energieverbrauch für Aufzugsanlagen
  • Müllbeseitigung und Straßenreinigung
  • Hausmeisterkosten, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger
  • Kosten für Beleuchtung des Gemeinschaftseigentums
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Anlagenkosten für TV- und Rundfunkempfang inkl. Wartung! Entfällt ab dem 01.07.2024! Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz (Wegfall des Nebenkostenprivilegs) entfällt die Umlagefähigkeit beim Kabel-TV. Das heißt, ab Juli 2024 dürfen Vermieter*innen die Kabel-TV-Gebühren nicht mehr in den Nebenkosten an Mieter*innen weitergeben.
  • Trockenräume und Waschkeller inkl. Betriebsstrom
Was bedeutet Hausgeld

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Ralf Schmitt Immobilien Immobilienmakler (IHK)